AGB

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen als PDF Downloaden.

1.    Geltungsbereich – Schriftform

1.1    Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder  von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen oder Zahlungen annehmen.
1.2    Sämtliche Vereinbarungen, die Vertragsinhalt sein sollten oder die zwischen uns und dem Besteller im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Vereinbarungen, durch die Vertrag nachträglich geändert wird.
1.3    Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber unternehmen im Sinne von § 14 BGB.

2.    Produktinformationen – Produktspezifikationen
2.1    Die in Produktkatalogen, Preislisten und sonstigen zum Angebot gehörenden Unterlagen enthalten Angaben und Informationen sind nur soweit verbindlich, als der Vertrag ausdrücklich auf die Bezug nimmt.
2.2    Es ist Sache des Bestellers, unsere Produkte im Hinblick auf ihre Eignung für den eigenen Gebrauch zu prüfen. Abweichend von Ziffer 8 übernehmen wir keinerlei Haftung für die Untauglichkeit der Produkte für die Zwecke des Bestellers, sofern und soweit dieses auf Spezifikationen des Bestellers zurückzuführen sind.

3.    Lieferzeit – Rechte bei Vertrag
3.1    1 Für den Fall, das wir selbst von unserem Lieferanten nicht richtig oder nicht rechtzeitig beliefert werden, behalten wir uns das Recht vor, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
3.2    Überschreiten wir die angegebene Lieferzeit, so hat uns der Besteller eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen zu setzen. Erst mit Ablauf dieser Nachfrist können wir in Lieferverzug geraten.
3.3    Teillieferungen sind zulässig. Die Rechte des Bestellers für den Fall, dass er an der Teillieferung kein Interesse hat, bleiben unberührt.
3.4    Macht der Besteller Schadensersatzansprüche wegen Verzögerung der Leistung oder statt der Leistung geltend, so ist unsere Schadensersatzhaftung, soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird der Höhe nach auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden begrenzt.

4.    Pflichten des Bestellers

4.1    Verletzt der Besteller eine Pflicht zur Annahme der Kaufsache oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen.
4.2    Sofern die Voraussetzungen von Ziffer 4.1 vorliegen, geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldenverzug gerät.
4.3    Sofern die Voraussetzungen von Ziffer 4.1 vorliegen, geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldenverzug gerät.

5.    Höhere Gewalt
5.1    Wird es uns infolge höherer Gewalt, unmöglich gemacht oder unzumutbar erschwert, unseren vertraglichen Pflichten nachzukommen, so ruhen diese Pflichten bis zur Beseitigung des Hindernisses. Dies gilt auch dann, wenn wir mit unserer Leistung bereits in Verzug sind. Wir sind verpflichtet, den Besteller von Eintritt und Ende solcher Leistungshindernisse unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Sollte ein solches Hindernis länger als drei Monate bestehen, so ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
5.2    Höhere Gewalt im Sinne von Ziffer 5.1 sind betriebsfremde, unvorhergesehene und unvermeidbare Hindernisse, wie z.B. Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Naturkatastrophen, rohstoff- und Energieknappheit, Feuer, Krieg und Aufruhr oder sonstige Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben, unabhängig davon, ob sie in unserem eigenen Bereich auftreten oder in einem fremden Betrieb, von denen die Herstellung oder der Transport der Kaufsache wesentlich abhängt.

6.    Preise – Sicherheit – Zahlungsbedingungen
6.1    Unsere Preislisten sind unverbindlich. Sofern nicht in der Auftragsbestätigung ein abweichender Preis festgelegt ist, gelten grundsätzlich unsere zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Tagespreise. Wir behalten uns jedenfalls das Recht vor, diese Preise einseitig entsprechend abzuändern, wenn zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung eine Erhöhung oder Minderung von Kosten oder Aufwand für Produktion, Lagerung und Transport eintritt, insbesondere soweit sie auf der Änderung von Steuern und Abgaben oder rohstoff-/Materialpreisen, auf der Änderung der Spezifikationen durch den Besteller oder auf Devisenschwankungen beruhen. Diese Umstände werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen. Das Recht zur Preisanpassung gilt nicht in Fällen, in denen dem Besteller für eine bestimmte Frist die Lieferung zu einem bestimmten Preis schriftlich zugesagt wurde und Bestellung und Annahme innerhalb dieser Frist erfolgen.
6.2    Teillieferungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Falls Teillieferungen auf Wunsch des Bestellers erfolgen, sind wir berechtigt, die dadurch entstandenen Mehrkosten zusätzlich zu berechnen.
6.3    Wir behalten uns vor, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Höhe des Rechnungswertes einer Lieferung zu verlangen, wenn nachträglich Umstände eintreten oder bekannt werden, durch die der Einzug unserer Forderung als gefährdet erscheint. Leistet der Besteller nicht innerhalb der angemessenen Frist nach unserer Aufforderung Sicherheit oder Vorauszahlung, so sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.
6.4    4 Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
6.5    Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht anders ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern.
6.6    Unbeschadet unserer sonstigen Rechte sind wir im Falle des Zahlungsverzuges des Bestellers berechtigt, jegliche noch ausstehende Lieferung aufgrund des Vertrages oder anderer gleichartiger Verträge aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises zurückzuhalten.

7.    Rücktritt und erhöhte Verwaltungsgebühr
Die Lieferung erfolgt spätestens drei Tage nach der telefonischen Abstimmung der Lieferanschrift. Bis zur Lieferung ist der Besteller berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Die Ausübung des Rücktrittrechts muss schriftlich erfolgen. Für den Fall der Ausübung des Rücktrittrechts sind wir berechtigt, eine zusätzliche Verwaltungsgebühr in Höhe von 15% des Kaufpreises in Rechnung zu stellen.

8.    Eigentumsvorbehalt
Wir behalten und das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag/ zur Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Wir sind berechtigt, ohne Setzung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Besteller mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug kommt.

9.    Rechte des Bestellers bei Mängeln
9.1    Öffentliche Äußerungen des Herstellers, insbesondere in der Werbung und bei Kennzeichnung der Kaufsache sind keine Beschaffenheitsangaben.
9.2    Die Rechte des Bestellers bei Mängeln der Kaufsache setzen voraus, dass dieser seiner Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach §§ 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Dabei gehen wir davon aus, dass uns offensichtliche Mängel oder Fehlmengen innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Lieferung schriftlich angezeigt werden, bei versteckten Mängeln 14 Tage nach ihrer Entdeckung. Der Besteller uns eine jederzeitige Überprüfung der als mangelhaften gerügten Kaufsache.
9.3    Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, haben wir das Recht, zu wählen, ob wir die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache leisten. Sind die Beseitigung des Mangels und die Lieferung einer mangelfreien Sache jeweils nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich, so haben wir das Recht, die Nacherfüllung zu verweigern.
9.4    Das Recht des Bestellers vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung des Kaufpreises zu verlangen, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
9.5    Für den Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Mangels gilt Ziffer 10.

10.    Schadensersatzansprüche – Umfang der Haftung

10.1    In allen Fällen außer denen des Verzuges richtet sich unsere Haftung auf Schadensersatz – gleichgültig, ob aus vertraglichen oder außervertraglichen Ansprüchen – ausschließlich nach den folgenden Bestimmungen.
10.2    Soweit wir einem Mangel der Kaufsache arglistig verschwiegen haben oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Kaufsache übernommen haben, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz.
10.3    Weiterhin haften wir für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unsererseits einschließlich unserer Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, nach den gesetzlichen Vorschriften.
10.4    Wir haften außerdem nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die entweder auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten unsererseits, einschließlich unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beruhen oder darauf, dass wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben. Unsere Schadensersatzhaftung ist in diesen Fällen jedoch in der Höhe nach auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden begrenzt, außer in dem Fall, dass wir vorsätzlich oder grob fahrlässig oder unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich gehandelt haben.
10.5    Des Weiteren haften wir nach  den zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes vom 15. Dezember 1989.
10.6    Im Übrigen ist unsere Haftung auf Schadensersatz ausgeschlossen. Sofern sich aus obigen Ziffern 10.1 bis 10.5 nicht etwas anderes ergibt, haften wir daher nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind (zum Beispiel entgangener Gewinn oder sonstige reine Vermögensschäden des Bestellers), sowie für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung von Nebenpflichten, die sich aus einem Schuldverhältnis oder dem Gesetz ergeben wie zum Beispiel fehlerhafte Beratung, Obhut oder Aufklärung, Konstruktion der Verpackung und Instruktion hinsichtlich der Handhabung und für die Ansprüche außervertraglicher Haftung einschließlich der Produkthaftung gemäß § 823 BGB.
10.7    Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

11.    Verjährungsfristen

11.1    Der Nacherfüllungsanspruch wegen Mängeln der Sache verjährt in 1 Jahr ab Gefahrübergang, es sei denn der Besteller macht Ansprüche auf Grund eines von uns arglistig verschwiegenen Mangels oder auf Grund einer von uns für einen auf längeren Zeitrum übernommenen Garantie für die Beschaffenheit der Sache geltend.
11.2    Rücktritt und Minderung wegen Mängeln der Kaufsache sind nach § 218 BGB unwirksam, wenn der Nacherfüllungsanspruch verjährt ist.
11.3    Für die Verjährung von Schadensersatzansprüchen gilt folgendes: Die Verjährungsfrist beträgt 1 Jahr. Sie beginnt für Ansprüche wegen Mängeln der Kaufsache mit Gefahrübergang. Für alle anderen Ansprüche beginnt die Verjährungsfrist in dem Zeitpunkt, in dem der Anspruch entstanden ist und der Besteller von den den Anspruch begründeten Umständen und der Tatsache, dass wir Schuldner des Anspruches sind, Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen können. Sie endet spätestens mit Ablauf der gesetzlichen Höchstfristen des § 199 Abs. 2 und 3 BGB. Jedoch gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften für alle Ansprüche wegen groben Verschuldens, der Übernahme einer Garantie, wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

12.    Gerichtsstand – Erfüllungsort

12.1    Ausschließlicher Gerichtstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag und seiner Durchführung ist unser Geschäftssitz, wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an dem Gericht zu verklagen, das für seinen Sitz zuständig ist.
12.2    Erfüllungsort ist, soweit sich aus diesen Verkaufsbedingungen oder der Auftragsbestätigung nicht anderes ergibt, unser Geschäftssitz.
12.3    Anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland

Fassung 06/2008